Rechtsanwälte


Für die Beantwortung der an uns herangetragen Rechtsfragen steht unseren Mandanten ein Team von vier Rechtsanwälten zur Verfügung.
Trotz einer engen Zusammenarbeit und einem ständigen Austausch hat jeder Rechtsanwalt Schwerpunkte gebildet und Spezialkenntnisse erworben. Durch die Bildung von Schwerpunkten können wir trotz des Umfanges unseres Rechtes und der Schnelllebigkeit unserer Gesetze fachliche Kompetenz und Erfahrung gewährleisten.

Der Gesetzgeber hat auf die Notwendigkeit einer Schwerpunktbildung reagiert und für bestimmte Rechtsgebiete Fachanwaltschaften eingeführt.
Die Voraussetzungen für die zusätzliche Verleihung einer Fachanwaltsbezeichung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer neben der Zulassung als Rechtsanwalt sind nachzuweisende besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Darüberhinaus sind Fachanwälte auch zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Die Einzelheiten regelt eine spezielle Fachanwaltsordnung.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei haben in mindestens einen Rechtsgebiet erfolgreich einen Fachanwaltskurs absolviert und damit entsprechende theoretische Kenntnisse erworben.
Rechtsanwalt Schroeren ist zugleich auch Fachanwalt für Erbrecht.
Rechtsanwalt Billerbeck ist zugleich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanwältin Schnur ist zugleich auch Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwalt Löhning ist zugleich auch Fachanwalt für Sozialrecht.

ROLF SCHROEREN
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht

KLAUS BILLERBECK
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

MONIKA SCHNUR
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

CHRISTOPH LÖHNING
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht